Call for Projects 2026 – Gemeinsam für eine bessere Gesundheitsversorgung
Die Pflege als zentraler Teamplayer in der interprofessionellen Behandlung und Betreuung von kranken Menschen
Zweites kompetitives Förderprogramm der Stiftung Pflegewissenschaft Schweiz
Die Stiftung Pflegewissenschaft unterstützt seit 2005 Projekte der Pflegewissenschaft. Mit dieser Ausschreibung startet die Stiftung zum zweiten Mal ein kompetitives Förderprogramm mit Fokus auf die personzentrierte Gesundheitsversorgung mit Partizipation der Betroffenen und Einbindung relevanter Stakeholder/Akteure.
Die Ausschreibung ist thematisch offen. Berücksichtigt werden Projekte aus allen Settings der pflegerischen Gesundheitsversorgung. Gefördert werden Projekte mit einem Fokus auf Entwicklung und Implementierung von Programmen der Gesundheitsversorgung für kranke Menschen.
Der Stiftungsrat der Stiftung Pflegewissenschaft Schweiz hat folgende Förderkriterien festgelegt:
- Die Relevanz des Problems, der Bedarf und das Innovationspotential des Projektes sind eindeutig beschrieben.
- Im Rahmen dieser Entwicklung und Implementierung soll Pflegefachpersonen eine Schlüsselrolle zukommen.
- Sektorübergreifende Kollaboration und Interprofessionalität in der Absicht einer integrierten Versorgung sollen Kernelemente in den zu fördernden Projekten sein.
- Die Partizipation betroffener kranker Menschen sowie von Stakeholdern wird in der Projektentwicklungsphase als auch im weiteren Verlauf des Forschungsprozesses erwartet.
- Weitere Förderkriterien sind Generalisierbarkeit resp. Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse auf andere Settings resp. Populationen von erkrankten Menschen und die Nachhaltigkeit des Projektes.
Teilnahmebedingungen
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Gesuchstellung und für die vorgesehene Dauer des Projektes an einer Einrichtung in der Schweiz tätig sein. Die Gesuche müssen einen klaren pflegerischen Forschungsschwerpunkt / Fokus haben. Die Durchführbarkeit und Relevanz des Projekts für die Praxis müssen im Gesuch explizit beschrieben werden. Bevorzugt werden interprofessionelle, interdisziplinäre und sektorübergreifende sowie kooperative Forschungsprojekte zwischen akademischen und/oder nicht-akademischen Partnern.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt und nachgewiesen sein:
- Es ist ausgewiesen, dass die Bewerberin / der Bewerber einen pflegewissenschaftlichen Hintergrund hat, und über die fachliche Qualifikation und Forschungserfahrung verfügt, die für das Projekt notwendig sind.
- Es ist ausgewiesen, dass der Bewerberin / dem Bewerber die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung steht, und die institutionelle Unterstützung sowie der Zugang zum klinischen Praxisfeld zugesichert sind.
- Ein kompetentes und interdisziplinäres Team, welches die verschiedenen Aspekte des Projekts abdeckt, ist nachweislich vorhanden.
- Rollen, Funktionen und Verantwortlichkeiten für die Durchführung des Projektes sind klar definiert.
- Die berufliche Position der Bewerberin / des Bewerbers garantiert, dass das Forschungsprojekt in eigener Verantwortung und mit einem substanziellen Eigenbetrag durchgeführt werden kann.
- Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung ist die Bewerberin / der Bewerber wissenschaftlich tätig.
Förderbeitrag
Im Rahmen dieses Programms fördert die Stiftung maximal vier Projekte mit einer Gesamtsumme von CHF 1.5 Mio. Pro gefördertes Projekt wird ein Beitrag für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten zugesprochen. Start der Umsetzung des Projektes ist am 1.1.2026.
Verwendung der Beiträge
Mit den Förderbeiträgen werden Ausgaben finanziert, einschliesslich Gehaltsanteile für diejenigen Personen, die die Fördersumme erhalten haben. Projekte dürfen sich in der Planungsphase befinden; bereits laufende oder anderweitig finanzierte Projekte werden nicht berücksichtigt.
Fördervereinbarung
Die finanzielle Unterstützung des Projektes wird in einer detaillierten und verbindlichen Fördervereinbarung zwischen Bewerberin/Bewerber und der Stiftung Pflegewissenschaft Schweiz geregelt.
Evaluation
Gesuche, die den formalen Vorgaben entsprechen, werden von einem Ausschuss, bestehend aus Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats sowie dem Stiftungsrat der Stiftung Pflegewissenschaft Schweiz, in einem zweistufigen Evaluationsverfahren geprüft: Im ersten Schritt werden die Gesuche anhand der Angaben der Ausschreibung und des zu erwartenden Erfolgs der Umsetzung des Projektes evaluiert. Anschliessend soll, wenn notwendig bzw. indiziert, eine kurze Pilotstudie gestartet werden.
Im zweiten Schritt werden gesuchstellende Personen mit förderungswürdigen Projekten eingeladen, ein vollständiges Proposal einzureichen, welches vor einem Ausschuss des Stiftungsrates und des wissenschaftlichen Beirats präsentiert wird. Diese Proposals werden abschliessend evaluiert und zum finalen Entscheid dem gesamten Stiftungsrat vorgelegt.
Das finale Evaluationsergebnis wird im Herbst 2025 bekannt gegeben.
Gesuchseingabe
Gesuche können auf Deutsch oder Englisch in Form eines Letter of Intent verfasst und müssen online bis am 15. Dezember 2024 eingegeben werden.
Es kann nur ein Gesuch pro Bewerberin/Bewerber eingereicht werden.
Details zum Format, zur Gesuchseingabe und Beurteilung finden Sie auf der Registrierungs-Seite.
Eingabetermin: 15. Dezember 2024
Zeitplan
15. Dezember 2024
Einreichung des Letter of Intent online via Website
31. Januar 2025
Mitteilung Evaluationsergebnisse an alle Bewerberinnen und Bewerber
Einladung ausgewählter Projekte zur Einreichung eines vollständigen Proposals
30. Juni 2025
Einreichung des Proposals online via Website
Juni – September 2025
Evaluierung des Proposals
Einladung zur Präsentation des Proposals
Mitte Oktober 2025
Mitteilung Evaluationsergebnisse an die Bewerberinnen und Bewerber
20. November 2025, Jubiläumstagung
Bekanntgabe der förderungswürdigen Projekte und kurze Präsentation
1. Januar 2026
Beginn des Projektes
31. Dezember 2028
Ende Projekt mit Abgabe Schlussbericht
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