Welche Projekte und Gebiete kann die Stiftung unterstützen?
- Projekte der Pflegeforschung und Pflegewissenschaft
- Projekte der Forschungsanwendung / wissenschaftlich begleiteten Praxisentwicklung / posttertiären Bildung in der Pflege
- Projekte zur Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung in der Pflege
- Veranstaltungen und Publikationen, die diesem Zweck dienen
- Schaffung von Förderprofessuren an Hochschulen (Universität und Fachhochschulen)
- Förderung des pflegewissenschaftlichen Nachwuchses
- Personen und Institutionen, die sich auf dem Gebiet der Pflegewissenschaft und Pflegeentwicklung in besonderer Weise verdient gemacht haben
Projekte der Pflegeforschung und Pflegewissenschaft werden vom wissenschaftlichen Beirat der Stiftung beurteilt.
Bedingungen für die Gewährung einer Unterstützung
- Das pflegerische oder interdisziplinäre Projekt (gem. Ziffer I-III) wird von einer Person geleitet, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz hat und pflegewissenschaftlich ausgebildet (ab Masterdegree) ist .
- Das Projekt (gem. Ziffer I-III) lässt Ergebnisse erwarten, die einen Beitrag zur Verbesserung der Pflege der in der Schweiz lebenden Bevölkerung leisten; oder: die einen Beitrag zur Entwicklung der Pflegewissenschaft in der Schweiz leisten
- Das Projekt (gem. Ziffer I-III) entspricht bzgl. Wissenschaftlichkeit dem „state of the art“
- Das Projekt (gem. Ziffer I-III) erfüllt ethische Kriterien (bei Forschungsprojekten: Entscheid Ethikkommission)
- Das Projekt (gem. Ziffer I-III) greift für die Schweiz relevante Fragestellungen in Pflegepraxis oder -Bildung auf
- Die Autorin einer unterstützten Publikation gem. Ziffer IV ist pflegewissenschaftlich ausgebildet
- Veranstaltungen gem. Ziffer IV werden von Organisationen der Pflege zumindest ideell unterstützt oder sind das Ergebnis von Projekten gem. Ziffer I-III
- Bewerberinnen für eine Förderprofessur gem. Ziffer V haben graduiert (PhD in Pflegewissenschaft) und sind in der Schweiz wohnhaft
- Unterstützte Personen gem. Ziffer VI sind Schweizer Bürgerinnen; ausnahmsweise kann die Stiftung auch Personen anderer Nationalität berücksichtigen, die in der Schweiz angestellt und/oder wohnhaft sind
- Unterstützte Personen gem. Ziffer VII sind Schweizer Bürgerinnen oder in der Schweiz wohnhaft, Institutionen gem. Ziffer VII sind in der Schweiz registriert
- Die formalen Kriterien für die Gesuchstellung gem. Ziffer I-VII werden eingehalten
